Eine Vermietung von Räumen zu Feiern und Festen hält der Vorstand des Pfarrheimvereins weiterhin für nicht praktikabel.
In Überlegung für den Zeitraum ab Oktober ist die Vermietung des Saals für Versammlungen mit festen Sitzplätzen. Denkbar wäre dies für Eigentümer-, Mieter- oder Vereinsversammlungen.
Unter Einhaltung der Abstandsregeln können ca. 40 Stühle im Saal aufgestellt werden.
Alle weiteren Corona-Vorschriften, die aktuell gültig sind, müssen durch den Mieter sichergestellt werden:
- Erfassung der teilnehmenden Personen
- Im Eingangsbereich sind die Hände zu desinfizieren
- Maskenpflicht auf Wegen innerhalb des Pfarrheims (am Platz kann die Maske abgenommen werden).
- Auf der Damen- und Herrentoilette darf sich jeweils nur eine Person aufhalten. Abstandsregeln in einer evtl. Warteschlage sind einzuhalten.
- Während der Veranstaltung ist der Betrieb der Lüftungsanlage vom Mieter hinzunehmen.